„Wortbinnenzeichen“ kein Kernbestand
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat im Juli 2023 die bestehende Regelung bekräftigt, orthographische Zeichen im Wortinnern wie den Asterisk (*), den Unterstrich (_) oder den Doppelpunkt ( : ) nicht in das amtliche Regelwerk aufzunehmen. – Damit bleibt das „Gendern“ weiterhin außerhalb der deutschen Rechtschreibung.
Laut ntv bestätigte Ratsvorsitzender Josef Lange, dass es sich beim Gendern „nicht um eine orthografische, sondern um eine gesellschaftspolitische Diskussion“ handle. Deshalb könne man die Spannungen „nicht mit orthografischen Mitteln auflösen. Die Orthografie sei lediglich ein Vehikel.“ (faz.net, n-tv.de, vds-ev.de)